Mittwoch, 22. Oktober 2014

Prozessbericht vom 22.10.2014 - Das Urteil

Im Namen des Volkes wurde heute gegen 13.00 Uhr Ibrahim B. vom Schwurgericht des Landgerichts Bielefeld wegen Mordes und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

In der sehr ausführlichen Urteilsbegründung betonte der Vorsitzende Richter Korte, das Urteil fuße nicht auf den Aussagen der beiden Mithäftlingen, sondern auf dem ursprünglichen Geständnis B.´s, welches er seinerzeit bei der Polizei ablegte. Die Aussagen der beiden Mithäftlinge seien in gewissem Maße möglicherweise wahr aber in einigen Punkten unschlüssig, so dass eine sichere Glaubwürdigkeit nicht gegeben sei und daher im heutigen Urteil keine Berücksichtigung fanden.

Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass B. Dano aus Frust und Zorn ermordet habe. Die Version von B., er habe Danos Kopf an das Gestell des Trolleys gezurrt, sei unglaubwürdig. Vielmehr habe er ihn nach den schweren Schlägen ins Gesicht erdrosselt. Ziel der Schläge sei nicht gewesen, ihn zu beruhigen, sondern ihn zu ermorden. Der Vorgang des Erdrosseln habe laut Gerichtsmedizin mindestens eine, ehr zwei Minuten gedauert. Daraus ergäbe sich der klare Tötungswille. Auch sei es abwägig, dass er ernsthaft ein Nachbarskind in die Wohnung hole, während er mit seiner Lebensgefährtin am Telefon gestritten habe.

Das Abreagieren aus Wut an körperlich unterlegenen Personen passe zur Persönlichkeit des B., wie sich auch aus der Beurteilung des psychologischen Sachverständigen ergeben würde.

B. war danach wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu verurteilen. Es habe sich um eine vorsätzliche Tötung aus niederem Beweggrund gehandelt.

Nach Verlesung des Urteils erging noch der Beschluss, das der bestehende Haftbefehl wegen Fluchtgefahr  aufrechterhalten wird. Es sei zu erwarten, dass B., der in Deutschland keine Bezugspersonen und Bindungen mehr habe, flüchten würde, um sich der Strafvollstreckung zu entziehen. Der Gegenseite wurde mitgeteilt, dass gegen dieses Urteil das Rechtsmittel der Revision möglich wäre, welche binnen einer Woche eingelegt werden müsse.

Danos Vater, der zusammen mit seiner Frau das Urteil gefasst aufgenommen hatte, schleuderte nun den Schuh seiner Frau in Richtung B., verfehlte ihn und traf stattdessen eine Justizbeamtin am Rücken und verletzte sie leicht. In manchen Kulturkreisen gelten Schuhe als unrein, müssen z.B. beim Betreten einer Moschee ausgezogen werden. Das Zeigen der Schuhsohle gilt bereits als Beleidigung, der Wurf mit dem Schuh ist die schärfste Form der Verachtung.

B.´s Verteidigerin Peterhanwahr erklärte auf Nachfrage von RTL, sie werde Revision gegen das Urteil einlegen. Sie halte die lebenslange Haftstrafe für nicht schuld- und tatangemessen.

Die Vertreterin der Nebenklage, Magarethe Bökenkamp, zeigte sich hingegen mit dem Urteil zufrieden. Ihre Mandanten seien gefasst gewesen und würden auch weiterhin psychologisch betreut werden.

Der Pressesprecher des Landgericht Bielefeld Eisenberg wollte sich zu der Frage, ob im ausstehenden Jenisa-Prozess gegen B. im Falle einer Verurteilung die anschließende Sicherheitsverwahrung in Betracht käme nicht äussern. Man werde sich zu gegebener Zeit damit zu beschäftigen haben.

1 Kommentar:

  1. Solte Ibrahim B. beim Jenisa Prozess verurteilt werden- reicht eine verurteilung mit der Besonders Schwehre der Schuld, dan kommt er auch nicht mehr so schnell raus! Aber solange die Menschen immer wieder an den schlimmen taten der Kindermörder in der öfentlichkeit erinern, kommen die Täter nicht Raus! Vergesst die pfer nie! Aber Vergest die Täter auch nicht! Wen man die Täter vergist- werden sie eines tages als vergessener Entlassen!

    AntwortenLöschen