Mittwoch, 13. Mai 2015

Revision abgewiesen: Urteil gegen Ibrahim B. ist rechtskräftig

Rechtsanwältin Peterhanwahr hatte gegen das Urteil vom Landgericht Bielefeld Revision eingelegt, da sie die lebenslange Freiheitsstrafe für nicht schuld- und tatangemessen hielt. Dem Revisionsantrag erteilte der Bundesgerichtshof nun eine klare Absage:

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Revision nach Prüfung NICHT zugelassen. Somit ist das Urteil gegen Ibrahim B. rechtskräftig.

Wann das Verfahren vor dem Landgericht Hildesheim gegen B. wegen dem Mord an Jenisa Muja eröffnet wird ist indes noch nicht bekannt. Ich werde an dieser Stelle berichten, wenn es Neuigkeiten gibt.